Immobilienrecht
Besonderer Service: Immobilienkaufvertrag am nächsten Tag.
Bei Immobiliengeschäften muss es manchmal schnell gehen. Wir können, wenn uns die notwendigen Unterlagen und Informationen vorliegen, meist schon innerhalb von 24 Stunden den Entwurf des Immobilienkaufvertrages erstellen und versenden.
- Kaufverträge über bebauten oder unbebauten Grundbesitz, Wohnungs- oder Teileigentum, Erbbaurechte
- Bauträgerverträge
- Bildung und Veränderung von Wohnungs-, Teil- und Sondereigentum
- Begründung und Bestellung von Grundschulden und Hypotheken
- Begründung und Bestellung von Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeit,Nießbrauch, Wohnungsrecht, Reallast)
- Begründung von Erbbaurechten
- Begründung und Bestellung von Vorkaufsrechten
Erbrecht
- Testamente (Einzeltestamente, gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern)
- Erbverträge
- Unternehmensnachfolgeverträge und Unternehmertestamente
- Erb- und Pflichtteilsverzichte
- Erbscheinsanträge
- Erbschaftsausschlagungen
- Erbauseinandersetzungen
- Schenkungs- und Übergabeverträge über Immobilien und Unternehmen zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge)
Handels- und Gesellschaftsrecht
- Gründung, Umwandlung, Verschmelzung oder Liquidation von Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) sowie
- Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaft und BGB-Gesellschaft sowie eGbR)
- Satzungsänderungen z.B. durch Namensänderung, Sitzverlegung, Änderung des Geschäftsgegenstandes oder auch
- Kapitalerhöhung
- Übertragung von Geschäftsanteilen durch Kauf- und Abtretungsvereinbarung
- Umwandlung von Rechtsträgern (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel)
- Protokollierung von Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften
- Liquidation von Gesellschaften aller Rechtsformen
- Bestellungen und Abberufungen von Geschäftsführern, Prokuristen, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern
- Entwurf und Einreichung von Handelsregisteranmeldungen aller Art
Sonstige Tätigkeisbereiche
Vorteile der Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht
- Generalvollmacht
- Vorsorgevollmacht mit Patienten- und Betreuungsverfügung
- Vollmachten zum Kauf- oder Verkauf von Immobilien
- Stimmrechtsvollmachten für Gesellschafter- und Hauptversammlungen (OHG, KG, GmbH, UG, AG)
- Registervollmachten
- Beurkundung von eidesstattlichen Versicherungen
Notarkosten
Die Notarkosten sind im Gerichts‒ und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, sich an diese vorgeschriebenen Gebühren zu halten. Er darf daher weder Nachlässe einräumen noch bei einem höheren Zeit- oder Arbeitsaufwand höhere Gebühren abrechnen. Die entstehenden Notargebühren sind demnach bei jedem Notar gleich.
Mit der Beurkundungsgebühr sind alle Aufwendungen für Beratung und Entwurfsversendung abgegolten, unabhängig von dem tatsächlichen Zeit- und Arbeitsaufwand. Auch ein höherer Schwierigkeitsgrad der notariellen Tätigkeit wird nicht zusätzlich berechnet.
Hat der Notar jedoch eine isolierte Beratung erteilt, entsteht eine Rahmengebühr und der Notar kann in diesem festen Rahmen je nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad die entstehende Gebühr abrechnen.
Kristof Wilhelm Henrich
Rechtsanwalt und Notar
Werdegang
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth
- Zulassung als Rechtsanwalt (2002)
- Bestellung zum Notar (2016)
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