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Frankfurt am Main - Sachsenhausen
Mietrecht und Wohnungs-eigentumsrecht
Die wichtigen Fragen um Mietwohnung und Wohnungseigentum berate ich in Kenntnis der Anliegen von Mietern wie Vermietern, Wohnungseigentümern wie Gemeinschaften und Verwaltungen aus langjähriger Berufserfahrung
Dirk Geisendörfer
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Langjährige Erfahrung
Individuell auf Grundlage fundierter Fachkenntnisse
Bundesweite gerichtliche und Außergerichtliche Vertretung
Mietrecht
Ihr Mietverhältnis optimal gestaltet und rechtlich abgesichert!
Ich vertrete Ihre Interessen in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. Von der Gestaltung und Überprüfung von Miet­verträgen bis zur konsequenten Durchsetzung berechtigter Ansprüche.
  • Ge­stal­tung von Ge­wer­be­miet­ver­trägen
  • Über­prü­fung und Op­ti­mie­rung be­stehen­der Miet­ver­trä­ge
  • Miet­recht­li­ches For­de­rungs­ma­nage­ment vom ers­ten Mahn­schrei­ben bis zur Zwangs­voll­stre­ckung von Zah­lungs­ti­teln
  • Be­en­di­gung und Ab­wick­lung von Miet­ver­trä­gen von der Ab­mah­nung bis zur Zwangs­räu­mung
  • Gel­tend­ma­chung und Durch­set­zung von berechtigten Miet­erhö­hun­gen und Abwehr unberechtige Mieterhöhungen
  • Strei­tig­kei­ten we­gen Kau­ti­on, „Mes­sies“ oder an­de­ren ver­hal­tens­be­ding­ten Ver­trags­ver­let­zun­gen
Wohnungseigentumsrecht
Mit meiner Erfahrung in Beschlussanfechtungs– und Beschlussersetzungsklage sowie der konsequenten Geltendmachung von Wohnungseigentümeransprüchen können Sie darauf vertrauen, dass Ihre Interessen optimal vertreten werden.
  • Um­fas­sen­den Be­ra­tung von Ei­gen­tü­mern und WEG-Ver­wal­tern
  • Ge­stal­tung von Tei­lungs­er­klä­run­gen nebst Ge­mein­schafts­ord­nun­gen und Ver­wal­ter­ver­trä­gen
  • Vor­be­rei­tung ord­nungs­ge­mä­ßer Ei­gen­tü­mer­ver­samm­lun­gen, For­mu­lie­rung von Be­schluss­an­trä­gen und Prü­fung von Jahresabrechnun­gen
  • Ver­tre­tung in Be­schluss­an­fech­tungs- und Be­schluss­erset­zungs­ver­fah­ren
  • Gel­tend­ma­chung und Bei­trei­bung von aus­ste­hen­den Wohn­gel­dern ein­schließ­lich Ent­zie­hungs­kla­gen, Zwangs­ver­stei­ge­rung und Zwangs­ver­wal­tung
Unsere Vergütung
Die Vergütung für unsere rechtliche Beratung und Vertretung richtet sich i.d.R. nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Für individuelle Bedürfnisse bieten wir zudem die Möglichkeit, Honorare auf Stundenbasis oder als Pauschalvereinbarung zu gestalten. Diese Optionen werden stets im Voraus klar und verständlich mit Ihnen abgesprochen, sodass Sie zu jedem Zeitpunkt vollständige Kostentransparenz genießen.
Wir arbeiten mit jeder Rechtschutzversicherung zusammen und übernehmen die Abwicklung der Kosten direkt mit Ihrer Versicherung.
Dirk Geisendörfer
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Werdegang
  • 2. Juristisches Staatsexamen 1993
  • Rechtsanwalt seit 1994
  • Fachanwalt seit 2003
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